Garantiebedingungen

Die Qualität des Materials und die Art der Verarbeitung ist maßgebend für eine lange Lebensdauer. Auch bei einem günstigen Wasserbett!

Da bei einem Wasserbett der Wasserkern das wichtigste Bestandteil ist, achten wir hier besonders auf geprüfte Materialien und schonende Hochfrequenz-Schweißverfahren.

Wir sind von der Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte überzeugt und haften für diese weit über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Auf die Schweißnähte unserer Wasserkerne gewähren wir Ihnen 5 Jahre Garantie. (gemäß Garantiebedingungen)

Wichtig für die Langlebigkeit und Ihren wirksamen Garantieschutz ist der Nachweiß für die regelmäßige Pflege mit den original NEPTUNE® Pflegemitteln. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseres Pflegemittel-Service.

Die EWP Garantieleistungen im Überblick

Wasserkern GarantieHeizung Garantie Grashintergrund Garantiebedingungen

Achtung: Die folgenden Garantiebedingungen gelten ausschließlich für die Wassermatratzen. Für Heizungen etc. gelten herstellerabhängig unterschiedliche Bedingungen!

Vollständige Garantiebedingungen

zu den Wassermatratzen der European Waterbed Production Ltd. & Co. KG (im Folgenden der Hersteller genannt). Es gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen:

§ 1

Der Hersteller gewährt maximal 5 Jahre Garantie ausschließlich auf Material- und Verarbeitungsfehler der Schweißnähte der Wassermatratze, sofern der Garantiefall innerhalb von 7 Tagen seit Bekannt werden schriftlich mitgeteilt wird.

§ 2

Der Garantieanspruch steht nur dem Erstkäufer zu. Er darf ihn nicht abtreten. Während der Garantiezeit können wiederholt Garantieansprüche geltend gemacht werden. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt aber nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit.

§ 3

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf. Maßgeblich hierfür ist das Rechnungsdatum, unabhängig davon, wann die Matratze aufgebaut wurde. Die Garantie bezieht sich auf die auf der Rechnung genannten Käufer und ist nicht übertragbar. Die Garantieleistung erstreckt sich räumlich auf die unter www.ewp-wasserbetten.com/versand auswählbaren Versandländer.

§ 4

Im Garantiefall muss dem Hersteller die Handelsrechnung vorgelegt werden.

§5

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn die Wassermatratze gemäß der Montageanleitung montiert und befüllt oder ggf. entleert wurde. Andernfalls erlischt die Garantie. Eine Garantie für Fehler und Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung wird vom Hersteller nicht übernommen. Die Garantie entfällt gänzlich, sollte die Wassermatratze mit Komponenten anderer Hersteller verbaut werden.

§ 6

Im Garantiefall ist der Hersteller berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, wobei auch mehrfache Nachbesserungen zulässig sind. Nur der Hersteller ist berechtigt zu entscheiden, welche Art der Schadensbehebung durchzuführen ist. Für den Fall der Nachbesserung kommt der Hersteller maximal für die Kosten des Arbeitsaufwandes der Reparaturdienstleistung auf. Die Nachbesserung kann auch von dem Hersteller durchgeführt werden. Für den Fall der Ersatzlieferung, liefert der Hersteller kostenlos Ersatzware. In allen Fällen sind die Kosten für An- und Abfahrt, Versand oder Arbeitsaufwand mit der Garantie nicht abgegolten und werden nicht von dem Hersteller getragen.

§ 7

Der Hersteller stellt klar, dass keine Garantie gewährt wird für Mängel, die nicht der Schweißnaht zuzuordnen sind.

Im Übrigen setzt die Garantie voraus, dass die nachfolgenden Hinweise Beachtung finden:

§ 8

Der Erstkäufer ist für die innere und äußere Pflege der Wassermatratze verantwortlich und hat hierfür Sorge zu tragen.

§ 9

Der Erstkäufer ist für den Einsatz des Wasserbettenkonditioners „NEPTUNE IN-site®“ verantwortlich. Die notwendige Menge und die Art der Anwendung ist dem Produkt zu entnehmen. Bei Verwendung anderer Pflegemittel erlischt die Garantie.

§ 10

Der Erstkäufer ist für den Einsatz des Vinylreinigers „NEPTUNE Out-site®“ verantwortlich. Die notwendige Menge und die Art der Anwendung ist dem Produkt zu entnehmen. Bei Verwendung anderer Pflegemittel erlischt die Garantie.

§ 11

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall per Mail oder postalisch an den Garantiegeber. Hierzu halten Sie bitte die Handelsrechnung und einen Nachweis über den regelmäßigen und ausreichenden Einsatz der „Neptune®“ Pflegeserie bereit. Gelingt der Nachweis nicht, ist der Hersteller von Garantieansprüchen befreit.

Für die Garantie gelten ausschließlich diese Garantiebedingungen. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Garantiegeber: European Waterbed Productions Ltd. & Co. KG, Am Vorderflöß 55, D - 33175 Bad Lippspringe; info@ewp-wasserbetten.com

Stand 01.01.2022

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